Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereic

Die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden sowie aus den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt ISSA Musik, Ludger Sauer nicht an, es sei denn, ISSA Musik, Ludger Sauer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn ISSA Musik, Ludger Sauer in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.

Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 I BGB und für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Auftraggeber zustande gekommenen Geschäfte.

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote von ISSA Musik, Ludger Sauer sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Fristen und Termine sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden. Eine Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten, sowie der vom Kunden beizubringenden Unterlagen.

Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch ISSA Musik, Ludger Sauer zustande. Aufträge sind ohne unsere schriftliche Bestätigung angenommen, wenn die vom Kunden in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.

§ 3 Fertigstellungs- u. Liefertermine

Fertigstellungs- und Abnahmetermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Ist für die Leistungserbringung durch ISSA Musik, Ludger Sauer die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verschieben sich die vereinbarten Termine (z.B. für Fertigstellung und Abnahme), um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers oder bei Problemen mit Fremdleistungen verschieben den Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ISSA Musik, Ludger Sauer – auch innerhalb des Verzuges – die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die ISSA Musik, Ludger Sauer nicht zu vertreten hat und durch die ISSA Musik, Ludger Sauer die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen. Dauert die Behinderung länger als eine Woche, so ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ISSA Musik, Ludger Sauer aus diesen Gründen oder aufgrund des vom Auftraggeber erklärten Rücktritts von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat von ihm zur Verfügung zu stellendes Produktionsmaterial (Konzept, Musik, Videomaterial, Sprache, Gesang, Text usw.) sowie weitere erforderliche Unterlagen ISSA Musik, Ludger Sauer unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber teilt ISSA Musik, Ludger Sauer alle Informationen und neu hinzutretenden Umstände mit, die die Durchführung des Auftrages berühren. Alle Kosten, die ISSA Musik, Ludger Sauer durch verspätete Übergabe oder Mitteilung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Für alle an ISSA Musik, Ludger Sauer zu übermittelnden Daten trägt ungeachtet der gewählten Übermittlungsmethode das Übermittlungsrisiko der Auftraggeber.

Wird dem Auftraggeber unter Angabe einer angemessenen Frist ein Entwurf für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gilt der Entwurf mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir innerhalb der Prüfungsfrist keine Korrekturaufforderung erhalten.

Bei Änderungswünschen nach Aufnahme der Produktion, die von dem ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen, hat der Auftraggeber auch die bis dahin entstandenen Produktionskosten zu tragen.

Für den Fall, dass ein fest vereinbarter Studioproduktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten wird und der Auftraggeber diesen Termin bis 18.00 Uhr des vorhergehenden Werktages auch nicht abgesagt hat, ist ISSA Musik, Ludger Sauer berechtigt, dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der bei Termineinhaltung angefallenen Studiomiete zzgl. Personalkosten zu berechnen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Auftrag aus nicht von ISSA Musik, Ludger Sauer zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird. ISSA Musik, Ludger Sauer bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm zur Verfügung zu stellenden Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Auftraggeber über die für den Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Musik und sonstiges Material und stellt ISSA Musik, Ludger Sauer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung oder Sendung der Produktion geltend gemacht werden und ersetzt ISSA Musik, Ludger Sauer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehende Rechtsverteidigungs- und Prozesskosten.

Die GEMA-Gebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung GEMA-pflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, werden Produktionen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ein anderes vereinbart ist.

ISSA Musik, Ludger Sauer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist ISSA Musik, Ludger Sauer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) zu verlangen. ISSA Musik, Ludger Sauer ist berechtigt, ab dem 2. Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von € 20,00 pro Mahnung zu berechnen. ISSA Musik, Ludger Sauer kann bei Zahlungsverzug ferner die weitere Ausführung der Aufträge für den Auftraggeber bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung verlangen.

Werden ISSA Musik, Ludger Sauer Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist ISSA Musik, Ludger Sauer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt wurden. ISSA Musik, Ludger Sauer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Alle von ISSA Musik, Ludger Sauer berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ISSA Musik, Ludger Sauer anerkannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber generell nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Konzeption und Layouts

Die Entwicklung konzeptioneller und musikalisch-gestalterischer Vorschläge sowie die Herstellung von Layouts (Demonstrationsaufnahmen) sind eigenständige Leistungen von ISSA Musik, Ludger Sauer. Sie können von ISSA Musik, Ludger Sauer gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.

Nutzungsrechte an schutzfähigen Konzeptionen oder Layouts werden nicht übertragen.

§ 7 Rechteeinräumung

Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ISSA Musik, Ludger Sauer ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Produktion umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.

Der Auftraggeber erfüllt für die von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung und Verbreitung der Produktion alle anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten.

ISSA Musik, Ludger Sauer hat das Recht, sämtliche die Verbreitung seines Werkes betreffenden Unterlagen einmal jährlich auf seine Kosten durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einsehen zu lassen.

ISSA Musik, Ludger Sauer ist berechtigt, das Werk für eigene Demonstrationszwecke (Showreel, Demotape) zu verwerten.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe bzw. Ablieferung der Produktion schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die Rügefrist, so gilt die abgelieferte Produktion als mangelfrei abgenommen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rüge bei ISSA Musik, Ludger Sauer.

Soweit nichts anders vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen  im Falle der Arglist unberührt.

§ 10 Haftung

ISSA Musik, Ludger Sauer haftet für Schäden oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die Schäden bzw. die Aufwendungen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beruhen oder wenn sie durch leicht fahrlässige Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung von ISSA Musik, Ludger Sauer ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ISSA Musik, Ludger Sauer der Höhe nach beschränkt auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ISSA Musik, Ludger Sauer in jedem Fall auf solch typische Schäden bzw. Aufwendungen oder einen solchen typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn ISSA Musik, Ludger Sauer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Soweit die Haftung von ISSA Musik, Ludger Sauer nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Gerichtsstand ist Augsburg,

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch Vereinbarung der Vertragsteile, bei der die Vertragsparteien mitzuwirken sich verpflichten, so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

Ergänzend geltende Geschäftsbedingungen für

Medienbuchung der ISSA Musik, Ludger Sauer

§ 1 Leistungsumfang

Zwischen dem Auftraggeber und ISSA Musik, Ludger Sauer vereinbarte Sendezeiten werden von ISSA Musik, Ludger Sauer an die Sender weitergegeben.

ISSA Musik, Ludger Sauer haftet für die Ausstrahlung der Sendung zur vereinbarten Sendezeit nur, wenn dies gesondert und schriftlich vereinbart worden ist.

Der Auftraggeber erhält eine monatliche Sendebestätigung.

§ 2 Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers für Medienbuchung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ISSA Musik, Ludger Sauer rechtzeitig, jedoch spätestens eine Woche vor der jeweiligen Ausstrahlung, textlich freigegebene und sendefähige Spotmaster zur Verfügung zu stellen.

Kommen Werbespots aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, z.B. wegen zu später Zurverfügungstellung des Sendemasters, oder aufgrund von Mängeln des Sendemasters, nicht oder falsch zur Ausstrahlung, ist ISSA Musik, Ludger Sauer berechtigt dem Auftraggeber die gebuchte Werbezeit in Rechnung stellen.

§ 3 Besondere Haftungsbestimmungen für Medienbuchung

Fallen Werbesendungen aufgrund technischer Störung, durch Betriebsunterbrechung des Senders oder aus einem sonstigen von dem Sender zu vertretenden Grund aus, so besteht keine Haftung seitens ISSA Musik, Ludger Sauer. ISSA Musik, Ludger Sauer wird sich in diesen Fällen darum bemühen, dass die ausgefallenen Sendungen nach Möglichkeit vorverlegt bzw. nachgeholt werden.

Zur Vorverlegung oder Nachholung der Werbesendung bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn die Verschiebung des Spots erfolgt innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes des Senders und führt die Ausstrahlung zu einer Verschiebung von nicht mehr als einer Stunde. ISSA Musik, Ludger Sauer wird den Auftraggeber im Falle einer Verschiebung unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigen.

ISSA Musik, Ludger Sauer haftet als reiner Medienplaner und Medienbucher nicht für den Inhalt der Werbespots oder für Fehler oder Verschulden der jeweiligen Radiosender. Im Übrigen gelten die oben unter § 10 aufgeführten allgemeinen Haftungsbestimmungen von ISSA Musik, Ludger Sauer.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt, jeweils im Voraus zum Monatsbeginn. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.

Ist der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Zahlungsverzug ist ISSA Musik, Ludger Sauer zur Stornierung bereits gebuchter Sendezeiten und Zurückhaltung weiterer Sendeeinbuchungen berechtigt.